


dein LzM - team
**********************************************************************************************
bitte deinen mitgliedschaftsnachweis mitbringen !!! entweder deinen mitglieds-ausweis, mitgliedsantrag oder ausdruck des newsletters, aus dem deine mitgliedsnummer ersichtlich ist.
noch nicht als mitglied registriert?
dann schnell auf dieser seite ganz unten nachholen...


In unserer heutigen hektischen Zeit der schnellen, technischen Fortschritte ist es sehr schwer,
seinen eigenen Stil zu entwickeln und ihn für sich zu wahren...
Äußere Einflüsse versuchen uns in eine Norm
zu zwingen, uns zu formen...
...uns in eine bestimmte Richtung zu lenken. Doch wir haben es trotz
alledem geschafft,
unsere größte und schönste Liebe zu entdecken.... die L(i)ebe zur Musik !!!
Wahnsinn, wir freuen uns !!!
...lass uns diesen unsagbar kostbaren Schatz gemeinsam behüten, ihn pflegen und beschützen...
...ihn mit anderen begeisterten und begeisternden Freunden teilen und ihm beim wachsen zuschauen...
...denn dieser Schatz ist etwas ganz besonderes...
Zu unserer Leidenschaft - zu deiner und meiner - strömt plötzlich die von
vielen, vielen anderen...!
Uns verbindet etwas Großes: DIE MUSIK !!! ...und die Liebe und das Leben !
Dieser wunderbare Gedanke der Gemeinschaftlichkeit bildete
schließlich den Grundstein der Idee,
dass uns alle zu viel verbindet, als das man mit der bloßen
Feierei dem Idealismus,
der uns von der ersten Sekunde an ritt, gerecht werden könne.
Aus dieser Überlegung, wie wir dieser Verbindung eine Symbolik
verleihen können,
gedieh und gedeiht noch immer der Verein:
Herzlich willkommen im zweiten Wohnzimmer...!
Hier triffst du Gleichgesinnte, Freunde, und andere liebe Menschen voller Fantasie, Begeisterung,
Leben, Freude, Herzlichkeit, Energie und Offenheit...
Hier triffst du leidenschaftliche Musiker voller Ideal !
All unsere DJ's spielen ausschließlich mit Platten...keine LapTops, keine Mp3 !!! Unser Motto:
Kreative Sounds gibt es natürlich auch von genialen, einzigartien Live-Acts.
Anregende Gehörgang-Massagen, bei denen wohlklingende Schwingungen und Wellen deiner
akustischen Wahrnehmung schmeicheln.
Das Ziel unserer Musiker:
Atmosphäre schaffen durch Antrieb, Motivation, Ideen und
natürlich durch die L(i)ebe zur Musik
Entspannte Leute, die zur guten Atmosphäre beitragen
wollen durch Individualität, Leidenschaft,
Gemeinschaftssinn, Zusammenhalt, positiver Energie, gegenseitigen
Respekt, Toleranz und Hingabe
Wir laden ein zum gemeinschaftlichen, entspannten, abenteuerlichen
Tanzen, Feiern, Glücklichsein...
Stress und Wettbewerb bleiben vor derTür !!!
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
Schon jetzt haben wir wieder jenes verheißungsvolle
Gefühl..., das Kribbeln in den Beinen,
die schier unbändige Verlockung, den Drang, dieser
wundervollen Verführung zu erliegen !
...für ein paar Stunden verloren und zugleich zuhause in der
Musik...
also, komm tanzen ! ! !
***********************************************************************************************************

L(i)ebe zur Musik e.V. ...
...wie der Name schon sagt, sind wir ein eingetragener Verein und das
bedeutet, dass sich jeder,
der mit uns rocken und durchdrehen möchte, als Vereinsmitglied
registrieren muss.
warum?
viiiele gründe sprechen dafür, hier mal ein paar:
Wie du Mitglied werden kannst?
Schau mal ganz unten auf dieser Seite. Dort einfach eintragen und auf
eine Antwort von uns warten.
In dieser steht alles Weitere.
Dann steht unserem gemeinsamen Tanzvergnügen also nichts mehr
im Wege?
Genau !!! also wir, wir freuen uns auf dich !!!
***********************************************************************************************************

Diese Satzung wurde am 10.Dezember.2005 bei der
Gründerversammlung
für den Verein L(i)ebe zur Musik beschlossen.
Zielformulierung:
Da das Bestehen und Vergrößern des Vereins
unter anderem auf die Vereinstreffen auf den dafür
organisierten musikalischen Veranstaltungen basiert, gehören
alle Mittel, die zu diesem Zwecke
eingesetzt werden müssen zu den
satzungsgemäßen Zwecken.
Diese Mittel sind z. B.
Diese Liste ist nicht abschließend. Alle
Aufwendungen, die durch die Abhaltung der Vereinstreffen
und Mitgliederversammlungen entstehen, gehören zu den Mitteln
für satzungsgemäßen Zwecken.
Der Verein erfüllt seine Aufgaben durch z.B.
Ermöglichung des Konsums diverser musikalischer
Darbietungen und durch das Anbieten vielfältiger und
abwechslungsreicher Künstlerauftritte mit
variierenden Musikrichtungen, Stilen und Orientierungen (vorrangig
elektronische Musik),
die sich bisher weniger Akzeptanz erfreuen.
Weiterhin verfolgt der Verein seine Ziele durch die Erfüllung
der Aufgabe des gegenseitigen Austausches
über die Künstler, deren Auftritte, die
persönliche Stellungnahme dazu, etc. Dieser Austausch erfolgt
durch Zusammenkunft der Vereinsmitglieder auf den musikalischen
Vereinsveranstaltungen und weiteren
persönlichen Begegnungen auf Vereinstreffen und
Vereinsversammlungen.
Zudem pflegt der Verein zu allen Mitgliedern
regelmäßigen Kontakt über das Internet.
Die Mitglieder können auch untereinander kommunizieren, so
dass ein intensiver Austausch erfolgt
und die Vereinszwecke zielstrebig verfolgt werden.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
*Steuerbegünstigte Zwecke* der Abgabenordnung. Der Verein ist
selbstlos tätig; er verfolgt nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das
Vereinsvermögen.
Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd
sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
Mitglied kann jede natürliche oder juristische
Person werden.
Der Verein besteht aus aktiven und Fördermitgliedern
(ordentliche Mitglieder) sowie aus Ehrenmitgliedern.
Aktive Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder;
Fördermitglieder
sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins
betätigen,
jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins in geeigneter Weise
fördern und unterstützen.
Zum Ehrenmitglied werden Mitglieder ernannt, die sich in besonderer
Weise um den Verein verdient
gemacht haben. Hierfür ist ein Beschluss der
Mitgliederversammlung erforderlich.
Ehrenmitglieder haben jedoch die gleichen Rechte und Pflichten wie
ordentliche Mitglieder und können
insbesondere an sämtlichen Versammlungen und Sitzungen
teilnehmen.
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen
Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen
und die Einrichtungen des Vereins zu nutzen. In der
Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur
persönlich ausgeübt werden.
Die Mitglieder haben keine Verpflichtungen sind aber dazu aufgefordert,
den Verein und den
Vereinszweck auch in der Öffentlichkeit in
ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.
Juristische Personen haben bei Abstimmungen nur eine Stimme.
Die Mitgliedschaft wird erworben durch die
selbstständige Eintragung in die Mitgliederlisten
unter Angabe des vollen Namens und der EmailAdresse.
(Die den Verein betreffenden Informationen werden den Mitgliedern
über Email mitgeteilt.
Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand folglich
schriftlich beantragt werden
(durch Eintragung in Die Mitgliederliste auf den Vereinsveranstaltungen
bzw. durch die
OnlineEintragung auf der VereinsWebseite mit
Mitgliedschaftsbeantragung).
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand
mit einfacher Stimmenmehrheit
abschließend. Der Vorstand ist nicht verpflichtet,
Ablehnungsgründe dem/der Antragsteller/in
mitzuteilen.
Ummeldungen in der Mitgliedschaft (von aktiver Mitgliedschaft auf
Fördermitgliedschaft)
müssen spätestens drei Monate vor Ende des
Geschäftsjahrs dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.
Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod
des Mitglieds oder
Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen.
Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche
Kündigung gegenüber
dem Vorstand erklärt werden.(link in der email)
Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem
Grund kann dann
ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die
Satzung, Ordnungen,
den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen
verstößt. Über den Ausschluss eines
Mitglieds
entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied
ist unter Fristsetzung von zwei
Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschluss zu den
erhobenen Vorwürfen zu äußern.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund,
erlöschen alle Ansprüche
aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr
von Beiträgen, Spenden oder sonstigen
Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich
ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf
rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon
unberührt.
Der Verein erhebt keine
Pflichtmitgliedschaftsbeiträge und keine
Aufnahmegebühr.
Förderbeiträge und Spenden werden entgegengenommen.
Diese sind Grundlage und
Finanzierungsmöglichkeit für alle
satzungsgemäßen Zwecke. Alle
Vereinstätigkeiten,
die zur Aufgabenerfüllung des Vereins durchgeführt
werden, sind im Ausmaß, im Umfang
und in der Größe von den
Förderbeiträgen und Spenden abhängig.
Organe des Vereins sind
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem
Protokoll innerhalb von zwei Wochen
nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von zwei
Vorstandsmitgliedern bzw.
vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer unterzeichnet.
Das Protokoll kann von jedem Mitglied eingesehen werden.
Über Satzungsänderungen, die
Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung
entscheidet die
Mitgliederversammlung. Vorschläge zu
Satzungsänderungen, Zweckänderungen und zur
Auflösung
sind den stimmberechtigten Mitgliedern bis spätestens einen
Monat vor der Sitzung der
Mitgliederversammlung zuzuleiten. Für die Beschlussfassung ist
eine Mehrheit von drei Vierteln
der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von der
zuständigen Registerbehörde oder vom Finanzamt
vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und
bedürfen keiner Beschlussfassung durch die
Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern spätestens mit
der nächsten Einladung
zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.
Und bei Auflösung des Vereins:
***********************************************************************************************************