* Das Fest der L(i)ebenden - die L(i)ebe Zur Musik - Weihnachtssause !!! *

* nähere Infos in Kürze *


dein LzM - team


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bitte deinen mitgliedschaftsnachweis mitbringen !!! entweder deinen mitglieds-ausweis, mitgliedsantrag oder ausdruck des newsletters, aus dem deine mitgliedsnummer ersichtlich ist.

noch nicht als mitglied registriert?
dann schnell auf dieser seite ganz unten nachholen...

* * * Die Mission * * *


In unserer heutigen hektischen Zeit der schnellen, technischen Fortschritte ist es sehr schwer,
seinen eigenen Stil zu entwickeln und ihn für sich zu wahren...

Äußere Einflüsse versuchen uns in eine Norm zu zwingen, uns zu formen...
...uns in eine bestimmte Richtung zu lenken. Doch wir haben es trotz alledem geschafft,
unsere größte und schönste Liebe zu entdecken.... die L(i)ebe zur Musik !!!

...du wohl auch ?!?

Wahnsinn, wir freuen uns !!!
...lass uns diesen unsagbar kostbaren Schatz gemeinsam behüten, ihn pflegen und beschützen...
...ihn mit anderen begeisterten und begeisternden Freunden teilen und ihm beim wachsen zuschauen...

...denn dieser Schatz ist etwas ganz besonderes...

Zu unserer Leidenschaft - zu deiner und meiner - strömt plötzlich die von vielen, vielen anderen...!

Uns verbindet etwas Großes: DIE MUSIK !!! ...und die Liebe und das Leben !

*** Die Idee des Vereins ***

Dieser wunderbare Gedanke der Gemeinschaftlichkeit bildete schließlich den Grundstein der Idee,
dass uns alle zu viel verbindet, als das man mit der bloßen Feierei dem Idealismus,
der uns von der ersten Sekunde an ritt, gerecht werden könne.
Aus dieser Überlegung, wie wir dieser Verbindung eine Symbolik verleihen können,
gedieh und gedeiht noch immer der Verein:

*** L(i)ebe zur Musik e. V.***

* die Party *

Herzlich willkommen im zweiten Wohnzimmer...!
Hier triffst du Gleichgesinnte, Freunde, und andere liebe Menschen voller Fantasie, Begeisterung,
Leben, Freude, Herzlichkeit, Energie und Offenheit...
Hier triffst du leidenschaftliche Musiker voller Ideal !

denn das ist uns wichtig:

All unsere DJ's spielen ausschließlich mit Platten...keine LapTops, keine Mp3 !!! Unser Motto:

Save the Vinyl !!!

Kreative Sounds gibt es natürlich auch von genialen, einzigartien Live-Acts.

* die Musik *

Anregende Gehörgang-Massagen, bei denen wohlklingende Schwingungen und Wellen deiner
akustischen Wahrnehmung schmeicheln.
Das Ziel unserer Musiker:
Atmosphäre schaffen durch Antrieb, Motivation, Ideen und natürlich durch die L(i)ebe zur Musik

* Publikum *

Entspannte Leute, die zur guten Atmosphäre beitragen wollen durch Individualität, Leidenschaft,
Gemeinschaftssinn, Zusammenhalt, positiver Energie, gegenseitigen Respekt, Toleranz und Hingabe

* Tür ­ Politik *

Wir laden ein zum gemeinschaftlichen, entspannten, abenteuerlichen
Tanzen, Feiern, Glücklichsein...
Stress und Wettbewerb bleiben vor derTür !!!

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Schon jetzt haben wir wieder jenes verheißungsvolle Gefühl..., das Kribbeln in den Beinen,
die schier unbändige Verlockung, den Drang, dieser wundervollen Verführung zu erliegen !

...für ein paar Stunden verloren und zugleich zuhause in der Musik...

also, komm tanzen ! ! !


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* ...hhmmm...warum eigentlich? *

L(i)ebe zur Musik e.V. ...
...wie der Name schon sagt, sind wir ein eingetragener Verein und das bedeutet, dass sich jeder,
der mit uns rocken und durchdrehen möchte, als Vereinsmitglied registrieren muss.
warum?

viiiele gründe sprechen dafür, hier mal ein paar:

  • wenn du unser Konzept gelesen hast, weißt du bereits, dass wir inzwischen eine große
    Familie geworden sind...
  • für das schöne Gemeinschafts­ und Zusammengehörigkeitsgefühl !
  • wir freuen uns wie verrückt über deine Unterstützung und auf deinen kreativen Einfluss!
  • du bekommst einen persönlichen Mitgliedsausweis
  • und Post von uns (mail), wenn es etwas Neues gibt.
  • Familie! Denn du triffst liebe Gleichgesinnte...und Freunde
  • voller Fantasie, Leidenschaft, Liebe, Leben
  • !!! Musik !!!
  • keine Kosten für die Mitgliedschaft
  • weniger Wartezeit bei Veranstaltungen
  • Vergünstigung
  • ..und weil es einfach nur Freude macht !!!

Wie du Mitglied werden kannst?
Schau mal ganz unten auf dieser Seite. Dort einfach eintragen und auf eine Antwort von uns warten.
In dieser steht alles Weitere.
Dann steht unserem gemeinsamen Tanzvergnügen also nichts mehr im Wege?
Genau !!! also wir, wir freuen uns auf dich !!!


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Diese Satzung wurde am 10.Dezember.2005 bei der Gründerversammlung
für den Verein L(i)ebe zur Musik beschlossen.

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung L(i)ebe zur Musik e.V.
    * im folgenden Verein genannt.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht
    Berlin Charlottenburg eingetragen.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweckbestimmung und Zielformulierung

  1. Zweck des Vereins ist die Unterstützung und Durchführung von Maßnahmen
    und geeigneten Aktivitäten auf dem Gebiet der ideellen Förderung von Musik,
    Kunst und Kultur, Geselligkeit und Soziales. Ideelle und bei Bedarf materielle
    Unterstützung erfolgt durch Bereitstellung von Sachmitteln zur Erfüllung der
    steuerbegünstigten Zwecke auf dem Gebiet der ideellen Förderung von Musik, Kunst
    und Kultur, Geselligkeit und Soziales. Im Speziellen liegt der Schwerpunkt der
    Vereinstätigkeit bei der Integration von in der Bevölkerung weniger akzeptierten
    Musikrichtungen (vorrangig elektronische Tanzmusik). Es ist ein Anliegen des Vereins,
    die Vielfältigkeit, die Energie und die positive Auswirkung dieser Musik auf die
    Lebensfreude zu publizieren. Es geht dem Verein um die Realisierung der Erhöhung der
    Lebensqualität durch die Einwirkung musikalischer Darbietungen.
  2. Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge/Umlagen,
    Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden.
  3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
    Abschnitts -Steuerbegünstigte Zwecke- der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung
  4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  5. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke (siehe §3) verwendet werden.
    Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen
    aus Mitteln des Vereins (ausgenommen die Aufwandsentschädigung für Vorstand; siehe § 13).
  6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch
    unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Zielformulierung:

  1. Ziel des Vereins ist die ideelle Förderung von Kunst und Kultur und die Verbreitung des
    Bewusstseins über die positive Wirkung von musikalischer Unterhaltung.
  2. Der Verein erreicht seine Ziele insbesondere durch
    • Regelmäßige Ideensammlung bei den Mitgliederversammlungen
    • Austausch von Erfahrungen im Bereich Musik und positive Wirkung
    • Information der Öffentlichkeit
    • Integration musikalischer Werke durch auf Musik basierende Veranstaltungen und Zusammenkünfte.
    • Information der Vereinsmitglieder durch einen VereinsNewsletter (OnlineVereinszeitung)
    • Musikalische Veranstaltungen (in der Regel monatlich) für bestehende Vereinsmitglieder
      und Neuanmeldungen
    • Vielfältige und abwechslungsreiche musikalische Darbietungen verschiedener Künstler
      auf den Vereinstreffen und den Versammlungen

§ 3 Satzungsgemäße Zwecke

Da das Bestehen und Vergrößern des Vereins unter anderem auf die Vereinstreffen auf den dafür
organisierten musikalischen Veranstaltungen basiert, gehören alle Mittel, die zu diesem Zwecke
eingesetzt werden müssen zu den satzungsgemäßen Zwecken.
Diese Mittel sind z. B.

  • Kosten für Raummiete
  • Kosten für elektronisches Equipment (zur Miete bzw. zum Kauf)
  • Kosten für Musikanlage mit Verstärker, Lichtanlagen, Dekoration etc.
  • Aufwendungen für die Verpflegungen der Mitglieder auf den Veranstaltungen
  • Künstlergagen
  • Kosten für Sicherheitsservice
  • Kosten für GEMA, Versicherungen; etc.
  • Kosten für die Reinigung der genutzten Räumlichkeiten
  • Aufwandsentschädigungen für Mitglieder und ihre Mithilfe auf den Veranstaltungen
  • Kosten für diverse Büroartikel, Webseitengebühren, Internet- und Telefongebühren
  • Kosten für Mitgliederanwerbung und Informationen (z. B. Flyer, Plakate, Visitenkarten)
  • Kosten für Mitgliederausweise
  • Fahrkosten

Diese Liste ist nicht abschließend. Alle Aufwendungen, die durch die Abhaltung der Vereinstreffen
und Mitgliederversammlungen entstehen, gehören zu den Mitteln für satzungsgemäßen Zwecken.

§ 4 Vereinstätigkeit

Der Verein erfüllt seine Aufgaben durch z.B. Ermöglichung des Konsums diverser musikalischer
Darbietungen und durch das Anbieten vielfältiger und abwechslungsreicher Künstlerauftritte mit
variierenden Musikrichtungen, Stilen und Orientierungen (vorrangig elektronische Musik),
die sich bisher weniger Akzeptanz erfreuen.
Weiterhin verfolgt der Verein seine Ziele durch die Erfüllung der Aufgabe des gegenseitigen Austausches
über die Künstler, deren Auftritte, die persönliche Stellungnahme dazu, etc. Dieser Austausch erfolgt
durch Zusammenkunft der Vereinsmitglieder auf den musikalischen Vereinsveranstaltungen und weiteren
persönlichen Begegnungen auf Vereinstreffen und Vereinsversammlungen.
Zudem pflegt der Verein zu allen Mitgliedern regelmäßigen Kontakt über das Internet.
Die Mitglieder können auch untereinander kommunizieren, so dass ein intensiver Austausch erfolgt
und die Vereinszwecke zielstrebig verfolgt werden.

§ 5 Steuerbegünstigung

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
*Steuerbegünstigte Zwecke* der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen.
Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 6 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.
Der Verein besteht aus aktiven und Fördermitgliedern (ordentliche Mitglieder) sowie aus Ehrenmitgliedern.
Aktive Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder; Fördermitglieder
sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen,
jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins in geeigneter Weise fördern und unterstützen.
Zum Ehrenmitglied werden Mitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient
gemacht haben. Hierfür ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.
Ehrenmitglieder haben jedoch die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder und können
insbesondere an sämtlichen Versammlungen und Sitzungen teilnehmen.

§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen
und die Einrichtungen des Vereins zu nutzen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur
persönlich ausgeübt werden.
Die Mitglieder haben keine Verpflichtungen sind aber dazu aufgefordert, den Verein und den
Vereinszweck auch in der Öffentlichkeit in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.
Juristische Personen haben bei Abstimmungen nur eine Stimme.

§ 8 Beginn/Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird erworben durch die selbstständige Eintragung in die Mitgliederlisten
unter Angabe des vollen Namens und der EmailAdresse.
(Die den Verein betreffenden Informationen werden den Mitgliedern über Email mitgeteilt.
Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand folglich schriftlich beantragt werden
(durch Eintragung in Die Mitgliederliste auf den Vereinsveranstaltungen bzw. durch die
OnlineEintragung auf der VereinsWebseite mit Mitgliedschaftsbeantragung).
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit
abschließend. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, Ablehnungsgründe dem/der Antragsteller/in
mitzuteilen.
Ummeldungen in der Mitgliedschaft (von aktiver Mitgliedschaft auf Fördermitgliedschaft)
müssen spätestens drei Monate vor Ende des Geschäftsjahrs dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.
Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder
Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen.
Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche Kündigung gegenüber
dem Vorstand erklärt werden.(link in der email)
Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann
ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen,
den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss eines Mitglieds
entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei
Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschluss zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche
aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen
Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf
rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.

§ 9 Mitgliedsbeiträge

Der Verein erhebt keine Pflichtmitgliedschaftsbeiträge und keine Aufnahmegebühr.
Förderbeiträge und Spenden werden entgegengenommen. Diese sind Grundlage und
Finanzierungsmöglichkeit für alle satzungsgemäßen Zwecke. Alle Vereinstätigkeiten,
die zur Aufgabenerfüllung des Vereins durchgeführt werden, sind im Ausmaß, im Umfang
und in der Größe von den Förderbeiträgen und Spenden abhängig.

§ 10 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand.

§ 11 Mitgliederversammlung

  1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, Sie wird in der Regel vom
    Vorstand geleitet. Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien für die Arbeit des Vereins
    auf und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung
    gehören insbesondere:
    • Wahl und Abwahl des Vorstandes (im Wahljahr)
    • Die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten
    • Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr
    • Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
    • Beratung über den Stand und die Planung der Arbeit
    • Beschlussfassung über die Übernahme neuer Aufgaben oder den Rückzug aus Aufgaben seitens
      des Vereins
    • Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und die Auflösung des Vereins
  2. Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden unter Angabe der vorläufigen
    Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher schriftlich eingeladen. Sie tagt so oft es
    erforderlich ist, in der Regel einmal im Jahr.
  3. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen,
    wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens 25%
    der stimmberechtigten Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der
    Gründe vom Vorstand verlangt. Sie muss längstens fünf Wochen nach Eingang des Antrags auf
    schriftliche Berufung tagen.

Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Wochen
nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von zwei Vorstandsmitgliedern bzw.
vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer unterzeichnet.
Das Protokoll kann von jedem Mitglied eingesehen werden.

§ 12 Stimmrecht/Beschlussfähigkeit

  1. Stimmberechtigt sind aktive und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des
    21. Lebensjahrs eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf.
  2. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl stimmberechtigter
    Mitglieder, die bei der Versammlung anwesend sind.
  3. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
    Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag
    als abgelehnt.
  4. Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen offen durch Handaufhaben oder Zuruf.
  5. Für Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins ist eine
    Dreiviertel-Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforderlich.

§ 13 Vorstand

  1. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
    • ein Vorsitzender
    • ein Schatzmeister und stellvertretender Vorsitzender
  2. Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 10 Jahren gewählt.
    Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig.
    Die Vorstandsmitglieder sind hauptamtlich tätig. Nach Fristablauf bleiben die
    Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt.
  3. Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit.
    Er kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen
    Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen.
  4. Der Vorstand ist für die Planung und Durchführung der Mitgliederversammlungen,
    Vereinstreffen, Vereinsveranstaltungen, etc. verantwortlich. Für die Anstrengungen,
    Zeitaufwendungen, Arbeitsinvestitionen, etc. erhalten die Vorstandsmitglieder jeweils
    20% der eingenommenen Förderbeiträge und Spenden als Aufwandsentschädigung
    (nach Abzug aller Kosten, die für alle satzungsgemäßen Zwecke eingesetzt wurden).
    Ausgezahlt wird immer am Ende eines Monats. Die Auszahlungen müssen durch Belege nachweisbar sein.
  5. Vorstand sind die erste Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende / der Schatzmeister.
    Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
  6. Die Vorstandschaft beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussfähig,
    wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind oder schriftlich zustimmen. Bei Stimmengleichheit
    gilt der Antrag als abgelehnt.
  7. Der Vorstand soll in der Regel monatlich tagen. Beschlüsse des Vorstands werden in einem
    Sitzungsprotokoll niedergelegt und von mindestens zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern
    unterzeichnet.
  8. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner/ihrer Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt,
    ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder
    bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt.

§ 14 Satzungsänderung und Auflösung des Vereins

Über Satzungsänderungen, die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung entscheidet die
Mitgliederversammlung. Vorschläge zu Satzungsänderungen, Zweckänderungen und zur Auflösung
sind den stimmberechtigten Mitgliedern bis spätestens einen Monat vor der Sitzung der
Mitgliederversammlung zuzuleiten. Für die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von drei Vierteln
der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von der zuständigen Registerbehörde oder vom Finanzamt
vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner Beschlussfassung durch die
Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern spätestens mit der nächsten Einladung
zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.
Und bei Auflösung des Vereins:

  1. Bei Auflösung des Vereins/Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke ist das Vereinsvermögen
    zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des
    Vermögens dürfen erst nach Einwilligung durch das Finanzamt ausgeführt werden.
  2. Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten
    Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes abschließend
    beschließt.
    Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am 10. 12.2005 beschlossen.

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